Das eBadges-System wurde gestützt auf die Artikel 4a, 4b und 4c des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und zum Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (AGEntsGBGSA) eingeführt. Einzelheiten zur Funktionsweise und zum Erteilungsverfahren können der Verordnung über das individuelle Kontrollinstrument (VIKI) entnommen werden.
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